Welches sind die Voraussetzungen einer Ehescheidung?
Nach deutschem Recht wird eine Ehe geschieden, wenn sie zerrüttet ist. Gescheitert ist sie, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehepartner nicht mehr besteht und auch nicht erwartet werden kann, dass die Partner die Ehe wiederherstellen.
Wie lange dauert die Trennungszeit?
Wollen beide Ehepartner geschieden werden, so gilt die Ehe nach einem Jahr Getrenntleben als zerrütet. Will jedoch ein Ehepartner an der Ehe festhalten, so verlängert sich die Trennungszeit auf drei Jahre. Nach Ablauf von drei Jahren wird dann die Ehe geschieden, auch wenn ein Partner die Ehe fortsetzen möchte.
Wie kann die Trennungszeit nachgewiesen werden?
Nach dem Gesetz leben die Ehepartner dann getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht. In der Regel erfolgt dies durch den Auszug eines Ehepartners aus der Ehewohnung. Eine häusliche Gemeinschaft besteht jedoch auch dann nicht mehr, wenn die Scheidungswilligen innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben. Dann ist jedoch eine strikte räumliche Trennung Voraussetzung und sämtliche Versorgungsleistungen wie kochen, waschen, putzen für den anderen müssen eingestellt werden.
Gibt es Besonderheiten bei der Ehescheidung von Ausländern?
Auch eine Ehescheidung von Ausländern vor den deutschen Gerichten ist zulässig, wenn die Ehepartner in Deutschland leben. Selbst wenn kein Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sind die deutschen Gerichte örtlich zuständig, werden dann jedoch das jeweils gültige ausländische Recht anwenden.
Braucht man zur Scheidung immer einen Anwalt?
Vor den deutschen Familiengerichten herrscht Anwaltszwang. Nur wenn die Ehe einvernehmlich geschieden werden soll, das heißt, es keine Streitpunkte gibt, kann sich nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten lassen und der andere kann dem Antrag zustimmen. Nicht-Vertretene darf jedoch keine eigenen Anträge vor Gericht stellen.