Was kann ich in einem Ehevertrag vereinbaren?
Es ist grundsätzlich möglich, durch den Abschluss eines Ehevertrages andere Regelungen, als die gesetzliche Norm, zwischen den Ehegatten zu vereinbaren. Die Rechtsprechung erlaubt lediglich keine einseitigen, einen Ehegatten offensichtlich benachteiligende Regelungen.
Was kann in einem Ehevertrag ausgeschlossen werden?
Die Ehepartner haben die Möglichkeit, zum einen ihren Güterstand, also Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft, oder andere Varianten, wie beispielsweise lediglich den elterlichen Betrieb beim Zugewinnausgleich auszuschließen, zu vereinbaren.
Zum anderen können auch Regelungen zum Unterhalt oder Rentenausgleich vereinbart werden.
Worauf ist besonders zu achten?
Insbesondere die harte Rechtsprechung nach der Unterhaltsrechtsreform verlangt geradezu eine anderweitige vertragliche Regelung für den Fall, dass ein Elternteil seine Berufstätigkeit wegen der Erziehung der gemeinsamen Kinder einschränkt, oder damit aussetzt.