Warum sollte ich als Verheirateter ein Testament erstellen?

Das deutsche Erbrecht ist eine komplexe Materie und enthält einige Fallstricke, die Sie durch Errichtung eines Testamentes verhindern können.

Hinterlässt beispielsweise ein Ehemann kein Testament oder setzt er seine Ehefrau neben seinen Kindern zu Erben mit bestimmten Quoten ein, so entsteht eine Erbengemeinschaft. Braucht eines der Kinder Geld und will den Familienwohnsitz verkaufen, dann kann es das auch gegen den Willen der Mutter versteigern lassen, selbst wenn sein Erbteil kleiner ist als das der Mutter – die Mutter muss also ausziehen.

Durch den Abschluss eines entsprechenden Testamentes kann dies verhindert werden.

Warum sollt ich als Geschiedener ein Testament erstellen?

Auch wenn die Eheleute geschieden sind und grundsätzlich ein Erbanspruch gegen den geschiedenen Ehegatten nicht mehr besteht, kann man dennoch nicht sicher sein, dass der Ex-Partner nach der Scheidung nicht mehr in den Genuss des eigenen Vermögens kommt. Denn stirbt eines der gemeinsamen Kinder, beerbt der Ex-Partner sein Kind, bzw. hat zumindest oftmals einen Pflichtteilsanspruch. So geht das Vermögen des Verstorbenen über das Kind an den Ex-Partner über. Hier sollte ein Testament geschlossen werden.

Ein weiteres Beispiel: Der geschiedene Mann stirbt und wird von dem einzigen minderjährigen Kind beerbt. Gesetzliche Vertreterin des Kindes ist nun die geschiedene Ehefrau, die jetzt auch das Kind in der väterlichen Firma oder auch in dessen Gesellschaft, an der er beteiligt war, vertritt.

Auch hier kann ein Testament helfen.