Bewerbung trotz niedriger Beschäftigungschancen

Kann von Bewerbungen abgesehen werden, wenn reale Beschäftigungschancen fehlen?

Eine 47-jährige Ehefrau hat seit fast einem Jahr keine Bewerbungen mehr verschickt mit der Begründung, sie habe keine reale Beschäftigungschance.
Das OLG Brandenburg, Beschluss vom 07. 08. 2014, 9 UF 159/13 hat dies jedoch nicht akzeptiert und ihr ein faktisches Einkommen in Höhe des Mindestlohnes bei voller Erwerbstätigkeit (€ 1.470,00 brutto; € 1.076,00 netto) angerechnet und dies so begründet:

Wer sich im mittleren Erwerbsalter befindet, findet auch in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit bei ausreichenden Bemühungen einen Arbeitsplatz.

Es empfiehlt sich daher, auch im mittleren Erwerbsalter weiterhin umfanreiche Bewerbungsbemühungen zu unternehmen.

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