Feststellung der Vaterschaft durch Exhumierung des Verstorbenen

Das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist höher zu bewerten als das Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen

Ein Abkömmling kann zu recht verlangen, dass sein vermeintlicher verstorbener Vater exhumiert wird und ihm eine Gewebeprobe zur Einholung eines DNA-Gutachtens entnommen wird.

Der BGH hat hierzu entschieden, dass das postmortale Persönlichkeitsrecht im Falle einer für die Feststellung der Vaterschaft erforderlichen Untersuchung und damit einhergehenden Exhumierung des Verstorbenen hinter dem Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung zurücktritt, BGH, XII ZS, Beschluss v. 29. 10. 2014.

Zum Seitenanfang