Gerichtliche Anordnung eines Wechselmodells

Auch gegen den Willen eines Elternteils kann ein Wechselmodell vom Familiengericht angeordnet werden

Das Amtsgericht Erfurt hat die Anträge beider Elternteile auf Übertragung des jeweils alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts für ihr minderjähriges Kind zurückgewiesen und angeordnet, dass das Kind im wöchentlichen Wechsel bei der Mutter bzw. bei dem Vater lebt und somit der Lebensmittelpunkt des Kindes bei beiden Eltern besteht, vgl. FamG Erfurt, Beschluss v. 01. 10. 2014, Az. 36 F 1663/13.

Das Gericht hat diese Entscheidung als Ausnahmeentscheidung deklariert. Es wird jedoch in Zukunft wohl öfter mit solchen Entscheidungen zu rechnen sein, wenn feststeht, dass das Kindeswohl mit der Anordnung der paritätischen Betreuung beachtet wird.

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