Neue Beträge für den Selbstbehalt

So viel darf ein Unterhaltsverpflichteter für sich behalten

Ab dem 01. 01. 2015 gelten neue Werte für den Selbstbehalt.
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem zum Unterhalt Verpflichteten monatlich mindestens zum Selbstverbrauch belassen werden muss. Davon muss er leben, d.h. Miete, Essen, Kleidung, Auto, Urlaub, etc. zahlen.

Beispiele:

  • Ein nicht-arbeitender Vater hat gegenüber seinen minderjährigen Kindern einen Selbstbehalt in Höhe von
    € 880,00; ein arbeitender Vater einen solchen in Höhe von € 1.080,00.

  • Ein Ehemann hat einen Selbstbehalt gegenüber seiner (geschiedenen) Ehefrau in Höhe von € 1.200,00.

  • Gegenüber den volljährigen Kindern, die nicht mehr zur Schule gehen, gilt ein Selbstbehalt in Höhe von € 1.300,00.

  • Der Selbstbehalt gegenüber Eltern oder Enkeln beträgt dagegen € 1.800,00.

Im Einzelfall kann der Selbstbehalt jedoch auch weiter sinken, wenn z.B. der Unterhaltsberechtigte mit einem neuen Partner zusammenlebt und durch das gemeinsame Wirtschaften einen geldwerten Vorteil erzielt.

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