Türkeireise für Kinder zu gefährlich?

Beide Elternteile müssen mit Urlaubsziel in Krisengebiete einverstanden sein

Grundsätzlich darf bei gemeinsamer elterlicher Sorge jeder Elternteil allein entscheiden, wohin er mit seinen Kindern in den Urlaub fährt. Er braucht dafür nicht die Zustimmung des anderen Elternteils, der jeweilige Elternteil hat diesbezüglich die Alleinentscheidungsbefugnis.

Anders ist es jedoch, wenn das Reiseziel besondere Gefahren in sich birgt, die über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehen.

So hat das OLG Frankfurt in seiner neuen Entscheidung vom 21. 07. 2016, Az. 5 UF 206/16 die Urlaubsreise einer Mutter mit ihrem 8-jährigen Kind in die Türkei verhindert, da der Vater wegen der gegenwärtigen Verhältnisse nicht damit einverstanden war.

Will ein Elternteil mit den Kindern eine Urlaubsreise in die Türkei unternehmen, dann unterliegt diese Entscheidung wegen der gegenwärtigen dortigen Verhältnisse nicht der Alleinentscheidungsbefugnis des Elternteils.

Angesichts zunehmender Terroranschläge dürften Reisen in Krisengebiete zukünftig gegen den Willen eines Elternteils daher nicht mehr durchzuführen sein, bzw. nur mit Zustimmung des Familiengerichts erfolgen.

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