Unterhalt nach einem gescheiterten Versöhnungsversuch

Hat der titulierte Unterhaltsanspruch nach einem gescheiterten Versöhnungsversuch weiterhin Gültigkeit?

Beispiel: Die Eheleute haben sich getrennt und der Ehemann zahlt aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses Trennungsunterhalt an seine Ehefrau. Versöhnen sich die Ehegatten wieder und stellen erfolgreich ihre eheliche Lebensgemeinschaft wieder her, erlöscht der titulierte Trennungsunterhaltsanspruch der Ehefrau. Das GEricht geht von einer erfolgreichen Versöhnung aus, wenn der Scheidungsantrag bei Gericht zurückgenommen wird.

Scheitert die Versöhnung und die Ehegatten trennen sich erneut, lebt der (alte) titulierte Trennungsuntehaltsanspruch nicht wieder auf, wenn die Ehegatten mindestens sechs Monate zusammengelebt haben. Dann muss ein neuer Anspruch bei Gericht anhängig gemacht werden.

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