Verlust der elterlichen Sorge wegen schwerer Straftat des Vaters

Die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge kommt in Betracht, wenn ein Elternteil wegen schwerer Straftaten zum Nachteil des anderen Elternteils verurteilt wird.

Nach der Vergewaltigung einer Mutter durch den nicht miteinander verheirateten Vater zweier Kinder beantragte diese die Übertragung der alleinigen Sorge für die Kinder. Der zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Vater streitet die Tat trotz Verurteilung nach wie vor ab und beantragte die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge.
Das OLG Celle (Beschluss v. 19. 05. 2014, 10 UF 91/14) entschied, dass der Mutter die alleinige Sorge übertragen wird, da eine gemeinsame Kommunikation der Eltern nicht mehr möglich und zumutbar sei.
Die gemeinsame elterliche Sorge werde zwar nicht bereits bei Kommunikations- und Abstimmungsschwierigkeiten aufgehoben. Bei einer rechtskräftig abgeurteilten Straftat wie einer Vergewaltigung oder Körperverletzung wirkt sich die Gewalt gegen die Mutter negativ auf das seelische Wohl des Kindes aus und die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge kann der Mutter nicht mehr zugemutet werden.

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